Die Ausbildung zum Patentanwalt ist eine sehr praxisbezogene Ausbildung, sie umfasst nach Abschluss eines technischen Studiums und einer mindestens einjährigen praktischen Tätigkeit eine mindestens dreijährige Ausbildung in einer Patentanwaltskanzlei und bei den Patentbehörden. Genauere Informationen zur Ausbildung zum deutschen Patentanwalt finden Sie auf dieser Seite >>> und in diesem Merkblatt >>> des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Bezüglich der Ausbildung zum European Patent Attorney finde Sie auf dieser Seite >>> des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi) nähere Informationen.
Bei der mindestens zweijährigen Tätigkeit unter Anleitung des Patentanwalts/der Patentanwältin erhalten die Auszubildenden einen Einblick in die unterschiedlichen Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes und erlernen das Rüstzeug, um nach Abschluss der Ausbildung als Patentanwalt tätig zu werden. Hierbei ist es von großer Bedeutung, mit den unterschiedlichen Aspekten der anwaltlichen Tätigkeit vertraut zu werden.
Kraus & Weisert bietet für diese Ausbildung die optimalen Rahmenbedingungen. In unserer mittelgroßen Patentanwaltskanzlei – mit etwas über 60 Mitarbeitern und fast 50 Jahren Tradition – werden Sie die Unterstützung finden, um die anspruchsvolle Ausbildung erfolgreich zu absolvieren.
Wir haben Auszeichungen von nationalen und internationalen Organisationen, Magazinen und Fachzeitschrifen erhalten. Wir sind stolz darauf, dass unsere erfolgreiche Arbeit anerkannt wird.
Deshalb werden sich unsere erfahrenen Partner die Zeit nehmen, Sie intensiv mit den vielfältigen Aufgaben der Patentanwältin bzw. des Patentanwalts umfassend vertraut zu machen und ihre Erfahrung mit Ihnen zu teilen.
Von Anfang an werden wir Sie in alle Aspekte der anwaltlichen Tätigkeit einbeziehen und Ihnen Gelegenheit geben, durch die Mitarbeit an konkreten Fällen umfangreiche Praxiserfahrung zu sammeln. Das beginnt mit dem Kontakt zu Erfindern und der Ausarbeitung von Patentanmeldungen im Dialog mit unseren Mandanten – eine ausgewogene Mischung von Start-Ups bis zu großen, internationalen Unternehmen aus dem In- und Ausland. Daran schließen sich die verschiedenen Phasen des Prüfungsverfahrens vor den Patentämtern an. Und auch bei den immer wieder vorkommenden Streitverfahren werden Sie unmittelbar mitarbeiten.
So lernen Sie Schritt für Schritt, eigenständig Mandanten in allen Fragen im Zusammenhang mit Patenten zu betreuen.
Da Ihre Arbeitszeit in der Kanzlei fair erfasst wird, erhalten Sie auch genug Zeit für die Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen wie der Kandidaten-Arbeitsgemeinschaft und den Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Studiums an der FernUniversität Hagen sowie für die Prüfungsvorbereitung.
So wollen wir Ihnen ermöglichen, zügig die Qualifikation als deutsche(r) und europäische(r) Patenanwalt bzw. Patentanwältin zu erlangen, um Sie dann möglichst bald als eigenverantwortliches Mitglied in unserem Team aufzunehmen.
Wir wissen alle noch aus eigener Erfahrung, dass die Ausbildung einigen Einsatz verlangt. In dem Rahmen einer noch überschaubaren Kanzlei unserer Größe werden Sie das persönliche Umfeld finden, in dem sich der geforderte Einsatz gut bewältigen lässt.
Bei Interesse können Sie bei uns auch eine Probearbeitswoche vereinbaren.
Die derzeit ausgeschriebenen Stellen finden Sie hier:
Ausbildung zur Patentanwältin / zum Patentanwalt (m/w/d) >>>
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Wenn Sie vorab eine Frage haben, können Sie auch gerne einfach unter unserer Telefonnummer +49 89 29060 - 0 anrufen
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Thomas-Wimmer-Ring 15 | 80539 München | Deutschland
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T +49 89 29060 - 0 | F +49 89 29060 - 111
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Wir haben Auszeichungen von nationalen und internationalen Organisationen, Magazinen und Fachzeitschrifen erhalten. Wir sind stolz darauf, dass unsere erfolgreiche Arbeit anerkannt wird.
Eine Zusammenstellung von Videos zu den Präsentationen und den Fragen und Antworten des Seminars von Kraus & Weisert über aktuelle Trends in der künstlichen Intelligenz …
Ab dem 1. November 2023 gilt die "10-Tage-Zustellungsregel" des EPA für Mitteilungen des EPA nicht mehr.
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