Andere Schutzrechte

Wir beraten unsere Mandanten auch bezüglich weiterer Möglichkeiten, ihr geistiges Eigentum in Deutschland und darüber hinaus zu schützen, beispielsweise durch Gebrauchsmuster oder Designs.

Wir haben insbesondere Erfahrungen auf dem Gebiet von ergänzenden Schutzzertifikaten für Arzneimittel (SPCs) und deren Verlängerung aufgrund von pädiatrischen Studien. Wir beraten Sie bei der Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikats, so dass ein möglichst umfangreicher Schutz erzielt werden kann, und vertreten den Fall während des Erteilungsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und, falls erforderlich, in Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht und Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Benötigen Sie weitere Informationen?

Wir bei KRAUS & LEDERER stellen sicher, dass unsere Mandanten den bestmöglichen Service bei der Betreueung ihres geistigen Eigentums erhalten. Wir zeigen seit über 40 Jahren, dass sich unsere Mandanten auf uns verlassen können.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter:

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Dr. Georg Kalhammer
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Dr. Oliver Ladendorf
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