Wir beraten unsere Mandanten auch bezüglich weiterer Möglichkeiten, ihr geistiges Eigentum in Deutschland und darüber hinaus zu schützen, beispielsweise durch Gebrauchsmuster oder Designs.
Wir haben insbesondere Erfahrungen auf dem Gebiet von ergänzenden Schutzzertifikaten für Arzneimittel (SPCs) und deren Verlängerung aufgrund von pädiatrischen Studien. Wir beraten Sie bei der Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikats, so dass ein möglichst umfangreicher Schutz erzielt werden kann, und vertreten den Fall während des Erteilungsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und, falls erforderlich, in Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht und Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH).