In Deutschland werden Verletzung und Rechtsbeständigkeit eines Patents getrennt und von verschiedenen Gerichten behandelt. Für Verletzungsverfahren sind spezielle Kammern der Landgerichte zuständig. Über die Rechtsbeständigkeit eines Patents wird vom Bundespatentgericht in einem Nichtigkeitsverfahren entschieden. Üblicherweise eröffnet der Beklagte in einem Verletzungsverfahren ein Nichtigkeitsverfahren als Erwiderung auf das Verletzungsverfahren.
Unser Büro vertritt sowohl Kläger als auch Beklagte in allen Stadien von Verletzungsverfahren vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten, sowie in Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht, und in Beschwerde- oder Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Üblicherweise beginnt unsere Tätigkeit mit der Beratung unserer Mandanten bezüglich der Erfolgsaussichten in Verletzungs- und/oder Nichtigkeitsverfahren. Wir beraten unsere Mandanten auch bei Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und bei der Verteidigung gegen eine drohende einstweilige Verfügung, beispielsweise durch Einreichung von Schutzschriften bei den jeweiligen Gerichten.