Der Start des einheitlichen Patentsystems wurde durch den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union ("Brexit") und Verfassungsbeschwerden in Deutschland verzögert. Beide Hindernisse sind inzwischen überwunden. Das Vereinigte Königreich wird sich nicht am einheitlichen Patentsystem beteiligen. Das Protokoll über die vorläufige Anwendung des UPC-Übereinkommens (UPCA, EPGÜ) ist im Januar 2022 in Kraft getreten und die für einen Start des Einheitspatentsystems erforderlichen Staaten haben die notwendigen Schritte zur Ratifizierung vollzogen. Deutschland, das als "Torwächter" fungiert, hat seine Ratifizierung absichtlich noch nicht offiziell durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen praktischen Vorbereitungen vor dem Start des Systems abgeschlossen werden können. Sobald Deutschland seine Ratifizierungsurkunde hinterlegt hat, beginnt eine "Sunrise-Period" von drei Monaten, nach deren Ablauf das UPCA in Kraft treten wird. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Sunrise-Periode am 1. März 2023 beginnt und das einheitliche Patentsystem am 1. Juni 2023 in Kraft tritt, das Einheitliche Patentgericht seine Pforten öffnet und ab diesem Datum Fälle entgegennimmt.
Einen aktuellen Fahrplan finden Sie auf der Homepage des UPC:
https://www.unified-patent-court.org/news/latest-state-play-view-launch-unified-patent-court
Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung ("Einheitspatent") ist ein einziges, in mehreren EU-Mitgliedstaaten gültiges Patentrecht (ähnlich wie eine Unionsmarke oder ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster). Im Gegensatz dazu wird ein "klassisches" europäisches Patent derzeit als Bündel von nationalen Patenten erteilt.
Das Einheitspatent-System ist vollständig in das Europäische Patentübereinkommen integriert: Es gibt keine Änderungen in Bezug auf die Phase vor der Erteilung und die Möglichkeit, beim EPA Einspruch gegen die Erteilung des europäischen Patents einzulegen. Außerdem wird das "klassische" europäische Patent weiterhin verfügbar sein.
Das Einheitliche Patentgericht (UPC) wird für Einheitspatente und "klassische" europäische Patente zuständig sein und über Fragen der Gültigkeit und Verletzung entscheiden. Während eines Übergangszeitraums können Patentinhaber jedoch ihre "klassischen" europäischen Patente von der Zuständigkeit des UPC ausnehmen.
Im UPC werden juristisch und technisch qualifizierte Richter zusammenarbeiten. Außerdem können doppelt qualifizierte deutsche und europäische Patentanwälte die Parteien vor dem UPC vertreten.
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Wir haben Auszeichungen von nationalen und internationalen Organisationen, Magazinen und Fachzeitschrifen erhalten. Wir sind stolz darauf, dass unsere erfolgreiche Arbeit anerkannt wird.
Wir freuen uns sehr, Sie zu unserem Seminar „Internationales Patentrecht: Aktuelle Trends im Bereich der künstlichen Intelligenz – China, Japan, die USA und Europa“ einzuladen, das am 12. September 2023 in München stattfindet.
Am 1. März 2023 hat die Sunrise-Periode für das Opt-out von EP-Patenten und -Anmeldungen aus der Zuständigkeit des UPC begonnen. Kraus & Weisert ist erfreut, bekannt zu geben, dass es die ersten drei Opt-out-Anträge in der Geschichte des UPC eingereicht hat.
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