EPAs "10-Tage-Zustellungsregel"

Ab dem 1. November 2023 gilt die "10-Tage-Zustellungsregel" des EPA für Mitteilungen des EPA nicht mehr.

Wenn das EPA also beispielsweise am 5. November 2023 einen Bescheid nach Artikel 94(3) EPÜ erlässt, gilt dieser Bescheid als am 5. November 2023 zugestellt. Mit diesem Datum beginnt die viermonatige Frist für die Erwiderung, die dementsprechend am oder vor dem 5. März 2024 eingereicht werden muss.

Für Bescheide, die das EPA am oder vor dem 31. Oktober 2023 erlässt, gilt weiterhin die 10-Tage-Regel.