Arbeitnehmer-
erfindungen

Das deutsche Arbeitnehmererfindungsgesetz ist weitgehend einzigartig auf der Welt und dessen Anforderungen sind vielen Mandanten relativ unbekannt. Die materiellen Konsequenzen, die aus diesem Gesetz entstehen können, werden häufig übersehen, insbesondere in Verbindung mit dem Erwerb von Schutzrechten von anderen Unternehmen. Das deutsche Arbeitnehmererfindungsgesetz trat im Jahre 1957 in Kraft und wurde im Jahre 2009 überarbeitet. Jedoch enthalten die offiziellen Richtlinien, die einen wichtigen Teil des Gesetzes darstellen, detaillierte Regelungen, welche sorgfältig beachtet werden müssen. Darüber hinaus ist das Gesetz schwer zu interpretieren, da es nicht durch schriftliche Änderungen entwickelt wurde, sondern eher durch Rechtsprechung, insbesondere der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen.

Unser Büro hat umfangreiche Erfahrungen allen Angelegenheiten des Arbeitnehmererfindungsgesetzes und unsere Tätigkeit umfasst alle damit verbundenen Beratungsaspekte.

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Wir bei KRAUS & LEDERER stellen sicher, dass unsere Mandanten den bestmöglichen Service bei der Betreueung ihres geistigen Eigentums erhalten. Wir zeigen seit über 40 Jahren, dass sich unsere Mandanten auf uns verlassen können.

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Dr. Stephan Teipel
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